Förderung der Städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung (RL-StEE) Rheinland-Pfalz
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:
In der Städtebauförderung stehen seit 2020 drei Bund-Länder-Programme zur Verfügung:
- "Lebendige Zentren" - Orts- und Stadtkerne erhalten und entwickeln
- "Sozialer Zusammenhalt" - integrative, quartiersbezogene, soziale Stadtentwicklung
- "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" - nachhaltige, lebenswerte Quartiere
Im Rahmen städtebaulicher Gesamtmaßnahmen können die Städtebauförderungsmittel in allen Programmen, für eine Vielzahl an Maßnahmen, eingesetzt werden. Dazu gehören u.a.:
- Vorbereitungsmaßnahmen und Managementleistungen,
- Maßnahmen des Klimaschutzes, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verbesserung der grünen Infrastruktur,
- Grunderwerb,
- Ordnungs- und Erschließungsmaßnahmen,
- Baumaßnahmen,
- Maßnahmen des Denkmalschutzes oder
- Gemeinbedarfseinrichtungen wie beispielsweise Bürgerhäuser.
Antragsberechtigte:
Kommune
Projektträger:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: