Förderung der Fließgewässerdurchgängigkeit in Thüringen - Herstellung der Durchgängigkeit an Anlagen Dritter
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:
Ziel der Förderung ist die Erreichung der Bewirtschaftungsziele gemäß des im Wasserhaushaltsgesetzes definierten "guten Zustandes" durch die Beseitigung von Wanderhindernissen für die Gewässerbiozönose. Querbauwerke in Thüringer Fließgewässern müssen demnach durchgängig gemacht werden. Es sind die fachlichen Vorgaben zur Fließgewässerentwicklung und des Hochwasserschutzes anzuwenden.
Gefördert werden Bau- und Personalkosten folgender Vorhaben zur Verbesserung der Durchgängigkeit:
- Gewässerverlegungen
- Bau von Anlagen zum Fischauf- und -abstieg
- Rück- bzw. Umbau von Querbauwerken
- Fischschutzmaßnahmen und Fischleiteinrichtungen
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen,
Sonstige,
Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:
Thüringer Aufbaubank (TAB)
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: