Förderung der Einrichtung neuer interkommunaler Kooperationen in Nordhrein-Westfalen (IKZ NRW)
Fördergegenstand:
Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:
Gegenstand der Förderung ist
- die Anbahnung,
- Vorbereitung und
- Einrichtung
von neuen Kooperationen interkommunaler Zusammenarbeit, zu denen sich nordrhein-westfälische Gemeinden und/oder Gemeindeverbände freiwillig zusammenschließen (Kooperationsprojekt).
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen
Projektträger:
Zuständige Bezirksregierungen
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: