Förderung der Einrichtung neuer interkommunaler Kooperationen in Nordhrein-Westfalen (IKZ NRW)
Fördergegenstand:
Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:
Ziel der Förderung ist die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und der Erhalt der kommunalen Handlungsfähigkeit durch interkommunale Kooperation. Durch diese Zusammenarbeit soll die Effizienz und Effektivität des öffenlichen Handelns in Bezug auf Herausforderungen wie dem Klimawandel gesteigert werden.
Gefördert werden neue Kooperationprojekte mit Vorbildcharakter für das Handlungspotenzial interkommunaler Zusammenarbeit, insbesondere auch Shared Service Center. Förderfähig sind Maßnahmen, die interkommunale Zusammenarbeit vorbereiten und durchführen, dazu zählen z. B.:
- Dienstleistungen durch Dritte
- Sachmittel
- Kooperationsnotwendige Anschaffungen
- Projektbezogene zusätzliche Personalaufwendungen
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen
Projektträger:
Zuständige Bezirksregierungen
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: