Förderung der Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen in Nordrhein-Westfalen
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:
Es sind u.a. folgende Maßnahmen förderfähig:
- Neuanlage von Baumalleen in der freien Landschaft,
- Ergänzungspflanzung und Wiederherstellung von Baumalleen innerstädtisch und in der freien Landschaft,
- die sich anschließende Herstellungspflege.
Antragsberechtigte:
Kommune,
Sonstige
Projektträger:
Zuständige bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: