Förderrichtlinien Wasserwirtschaft in Baden-Württemberg (FrWw 2024)
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:
Ziel ist die Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben von öffentlichem Interesse, insbesondere auch zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und des Starkregenmanagements.
Gefördert werden unter anderem folgende Maßnahmen:
- Ausbau von Gewässern
- Neubau, Erweiterung, Erneuerung und Sanierung von Rückhalte- und Speicherbecken und Dämmen
- Vorhaben des Starkregenrisikomanagements
- Objektschutz
- Erarbeitung und Fortschreibung von Hochwassergefahrenkarten
- Vorhaben zur naturnahen Entwicklung von Gewässern
- Erwerb oder dingliche Sicherung von Gewässerentwicklungsflächen
- Flussgebietsuntersuchungen und gewässerökologische Untersuchungen
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen
Projektträger:
Jeweils zuständige untere Wasserbehörde und Regierungspräsidium
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: