Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz in Bayern (KommKlimaFöR)
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Bildung und Information
Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:
Förderfähig sind u.a. folgende Maßnahmen:
- Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung eines Klimaanpassungskonzepts durch externe Dienstleister, das möglichst alle klimaanpassungsrelevanten Bereiche einer Kommune berücksichtigt (strategisches Vorhaben) sowie
- Umsetzung investiver Vorhaben, die sich aus einem Konzept zur Klimaanpassung oder vergleichbaren Konzepten ergeben und die einen Beitrag zur Klimaanpassung leisten.
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen
Projektträger:
zuständige Bezirksregierung
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: