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Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz in Bayern (KommKlimaFöR)

Fördergegenstand: Investive Maßnahmen Bildung und Information Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:

Förderfähig sind u.a. folgende Maßnahmen:

  • Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung eines Klimaanpassungskonzepts durch externe Dienstleister, das möglichst alle klimaanpassungsrelevanten Bereiche einer Kommune berücksichtigt (strategisches Vorhaben) sowie
  • Umsetzung investiver Vorhaben, die sich aus einem Konzept zur Klimaanpassung oder vergleichbaren Konzepten ergeben und die einen Beitrag zur Klimaanpassung leisten.
Antragsberechtigte: Kommune, Kommunale Unternehmen
Projektträger:

zuständige Bezirksregierung

Fördergebende Institution: Länder
Förderart: Zuschuss
Antragsverfahren: einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: