Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz in Bayern (KommKlimaFöR)
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Bildung und Information
Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:
Ziel der Förderung ist neben der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, die Ermittlung, der Anstoß und die Umsetzung individueller Möglichkeiten zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels. Mit der neuen Förderrichtlinie 2026 soll konkret das Thema Hitze angegangen werden.
Gefördert werden u.a. folgende Maßnahmen der Klimaanpassung, die nachweislich zur Reduktion der Auswirkungen von Hitzeperioden leisten:
- naturbasierte Beschattungen für öffentliche Plätze (inkl. Kitas, Schulen und Spielplätze),
- Dachbegrünung,
- klimafreunliche Kühlungsbrunnen,
- Regenwasserzisternen.
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen
Projektträger:
zuständige Bezirksregierung
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: