Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz in Bayern (KommKlimaFöR)
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Bildung und Information
Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:
Ziel der Förderung ist neben der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, die Ermittlung, der Anstoß und die Umsetzung individueller Möglichkeiten zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels.
Gefördert werden folgende Maßnahmen der Klimaanpassung:
- Einrichutng interkommunaler Koordinierungstellen zur Klimaschutz- und Klimaanpassungskoordination
- Erstellung, Erweiterungen und Aktualisierung eines Klimaanpassungskonzepts
- Investive Umsetzungsvorhaben zur Klimaanpassung
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen
Projektträger:
zuständige Bezirksregierung
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: