Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 in Sachsen
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:
Ziel der Förderung im Förderbereich Stadtgrün ist die Verbesserung der grünen Infrastruktur sowie der Erhalt und die Ausbreitung der biologischen Vielfalt in sächsischen Städten und Gemeinden ab 2.000 Einwohnenden.
Gefördert werden folgende Vorhaben zur Stärkung und Sicherung biodiversitätsfördernder grüner Infrastrukturen im Siedlungsbereich:
- Anlage, Aufwertung oder Vernetzung von Grün- und Freiflächen
- Bodengebundene Fassadenbegrünungsmaßnahmen
- Extensive Dachbegrünungsmaßnahmen
- Erarbeitung von Konzepten
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen,
Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft; Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB)
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: