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ZKA Förderdatenbank

Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 in Sachsen

Fördergegenstand: Investive Maßnahmen Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:

Ziel der Förderung im Förderbereich Stadtgrün ist die Verbesserung der grünen Infrastruktur sowie der Erhalt und die Ausbreitung der biologischen Vielfalt in sächsischen Städten und Gemeinden ab 2.000 Einwohnenden.

Gefördert werden im Bereich Stadtgrün und Lärmminderung vor allem Begrünungsmaßnahmen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Vorhaben und Konzepte zur Stärkung der Biodiversität im Siedlungsbereich
  • Biodiversitätsfördernde Anlage, Aufwertung und Vernetzung von Grün- und Freiflächen
  • Bodengebundene Fassadenbegrünungsmaßnahmen
  • Extensive Dachbegrünungsmaßnahmen
  • Ausgaben für die Entwicklungspflege im 2. und 3. Standjahr
  • Bei grünem Lärmschutz (z. B. auch grüne Gleisanlagen): Ausgaben für die Pflanzung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege
Antragsberechtigte: Kommune, Kommunale Unternehmen, Sonstige, Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft; Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB)

Fördergebende Institution: Länder
Förderart: Zuschuss
Antragsverfahren: einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: