Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft in Sachsen (RL SWW/2016)
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:
Der Freistaat Sachsen fördert Investitionen in Abwasserbeseitigungsanlagen, insbesondere um im ländlichen Raum die Umwelt- und Lebensqualität zu verbessern und um durch verbesserte Abwasserreinigung zu einem guten chemischen und ökologischen Gewässerzustand beizutragen.
Des weiteren werden u.a. Vorhaben zum Neubau oder Ertüchtigung von Sonderbauwerken (zum Beispiel Regenüberlauf-, Regenrückhaltebecken, Pumpstationen und Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung) gefördert.
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen
Projektträger:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: