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Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft in Sachsen (RL SWW/2016)

Fördergegenstand: Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:

Ziel ist die Förderung von Maßnahmen der öffentlichen Abwasserbeseitigung und der öffentlichen Wasserversorgung, um insbesondere im ländlichen Raum die Umwelt- und Lebensqualität zu verbessern. Insbesondere der Neubau von Wasserversorgungssystemen soll dann erfolgen, wenn diese klimawandelbedingt notwendig sind für die Sicherstellung von Menge und Güte einer ausreichenden Wasserversorgung.

Gefördert werden Maßnahmen, die sich Teil A "Abwasserbeseitigung" oder Teil B "Öffentliche Wasserversorgung zuordnen lassen. Unter anderem sind das folgende Vorhaben:

  • Ertüchtigung und Ersatzneubau von Kläranlagen und Abwasserkanälen
  • Neubau oder Ertüchtigung von Sonderbauwerken (Regenüberlaufbecken, Regenrückhaltebecken, Pumpstationen, dezentrale Regenwasserbewirtschaftung)
  • Aus- und Neubau von Anlagen der öffenltichen Wasserversorgung
  • Risikominderung im Einzugsgebiet von Trinkwasser (Verbesserung der Wassergüte)
  • Konzeptionelle und investive Maßnahmen der Notfall- und Krisenvorsorge der öffentlichen Wasserversorgung
Antragsberechtigte: Kommune, Kommunale Unternehmen
Projektträger:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Fördergebende Institution: Länder
Förderart: Zuschuss
Antragsverfahren: einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: