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Förderrichtlinie private Hochwassereigenvorsorge (pHWEV/2021) in Sachsen

Fördergegenstand: Investive Maßnahmen Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:

Ziel der Förderung ist die Reduzierung des Schadenspotentials an Wohngebäuden bei Extremereignissen wie Hochwasser, Starkregen und Sturzfluten. 

Gefördert werden folgenden investive und nicht-investive Maßnahmen:

  • Erstellung eines schriftlichen Gutachtens zur Ermittlung des gebäudespezifischen Überflutungsrisikos mit konkreten Maßnahmenvorschlägen zur Erreichung einer signifikanten Minderung des Schadenspotentials
  • Maßnahmen zur Minderung des Schadenspotentials an Bestandsgebäuden auf Grundlage eines schriftlichen Gutachtens
Antragsberechtigte: Sonstige, Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Fördergebende Institution: Länder
Förderart: Zuschuss
Antragsverfahren: einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: