Förderrichtlinie private Hochwassereigenvorsorge (pHWEV/2021) in Sachsen
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:
Ziel der Förderung ist die Reduzierung des Schadenspotentials an Wohngebäuden bei Extremereignissen wie Hochwasser, Starkregen und Sturzfluten.
Gefördert werden folgenden investive und nicht-investive Maßnahmen:
- Erstellung eines schriftlichen Gutachtens zur Ermittlung des gebäudespezifischen Überflutungsrisikos mit konkreten Maßnahmenvorschlägen zur Erreichung einer signifikanten Minderung des Schadenspotentials
- Maßnahmen zur Minderung des Schadenspotentials an Bestandsgebäuden auf Grundlage eines schriftlichen Gutachtens
Antragsberechtigte:
Sonstige,
Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: