Förderrichtlinie Natürliches Erbe in Sachsen (FRL NE/2023)
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:
Förderfähige Maßnahmen in den Bereichen A.1 - Biotopgestaltung und Artenschutz und A.2 - Technik und Ausstattung sind u.a.:
- Pflanzung Streuobstbestände/Obstbaumreihen,
- Gehölzsanierung Hecken, Feld-, Ufergehölze,
- Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Ufergehölzen,
- Gehölzsanierung Streuobstbestände/Obstbaumreihen,
- Kopfbaumschnitt,
- Mähtechnik.
Des weiteren sind folgende Vorhaben förderfähig:
- D.2 – Einzelvorhaben des Naturschutzes mit besonderer fachpolitischer Bedeutung
- E.2 – Vorhaben zur Prävention von Schäden durch Biber
- G – Biotop- und artenangepasste Pflege (Antragsteller nur UNB)
- H – Jungbaumpflege für Obstgehölze
- W – Sanierung von Stützmauern landwirtschaftlicher Flächen.
Antragsberechtigte:
Kommune,
Sonstige,
Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: