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ZKA Förderdatenbank

Förderrichtlinie Natürliches Erbe in Sachsen (FRL NE/2023)

Fördergegenstand: Investive Maßnahmen Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:

Ziel der Förderung ist die nachaltige Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt sowie des natürlichen ländlichen Erbes in Sachsen. Die Naturschutzmaßnahmen werden aus drei verschiedenen Töpfen finanziert (ELER, Land, GAK) und sind in unterschiedlichen Fördergegenständen zu finden.

Geförderte Maßnahmen mit Klimaanpassungsbezug betreffen u. a. folgende Gegenstände:

  • Biotopgestaltung und Artenschutz
  • Technik und Ausstattung
  • Naturschutzfachplanungen und Naturschutzberatung für Landnutzer
  • Naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit
  • Komplex- und Einzelvorhaben des Naturschutzes
  • Biotop- und artenangepasste Pflege
Antragsberechtigte: Kommune, Sonstige, Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

Fördergebende Institution: Länder
Förderart: Zuschuss
Antragsverfahren: einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: