Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz in Sachsen (RL GH/2024)
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer, zum Schutz vor Hochwasser und Starkregen und Auenprojekte. Maßnahmen sind u.a.:
- Gewässerentwicklung/-renaturierung und/oder Konzepte hierzu
- Hochwasserrisikomanagementplände und technischer Hochwasserschutz
- Initiierung von Auenprojekten
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen,
Sonstige,
Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:
Landesdirektion Sachsen
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: