Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz (FRL GH/2024) in Sachsen
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:
Ziel der Förderung ist die Verbesserung von Zustand und Potenzial der Gewässer sowie ein gutes Hochwasser- und Starkregenmanagement unter Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels.
Gefördert werden unter anderem folgende Maßnahmen:
- Erhalt, Entwicklung und Renaturierung ökologisch wertvoller Gewässer und Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit
- Erstellung integrierter Gewässerentwicklungskonzepte
- Erstellung, Erweiterung und Entwicklung von Risikomanagementplänen und Schutzkonzepten bei Hochwasser und Starkregen
- Errichtung stationärer Anlagen zuum Hochwasserschutz
- Verbesserung und Wiederherstellung des Wasserrückhaltevermögens
- Initiierung von Auenprojekten
- Modellprojekte im Hochwasser- und Starkregenmanagement
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen,
Sonstige,
Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:
Landesdirektion Sachsen
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: