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Förderrichtlinie für klimabezogene Maßnahmen der Auenrenaturierung an Fließgewässern

Fördergegenstand: Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:

Ziel des Förderprogramms ist es, Gewässer und ihre Auen wieder als funktionale Einheit zu entwickeln und dadurch natürliche Wasser- und Stoffkreisläufe zu stärken. Denn intakte Auen leisten einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung und erhöhen die Resilienz gegenüber Extremwetterereignissen.

Förderfähige Maßnahmen sind u.a. folgende:

  • Entwicklung gewässer- und auentypischer Lebensräume,
  • Anlage, Reaktivierung und Renaturierung von u.a. Altarmen und Auengewässern,
  • Wiederherstellung naturnaher Abfluss- und Bodenwasserverhältnisse der Auen,
  • Entwicklung standortgerechter Nutzungen zur Steigerung der Kohlenstofffixierung- und -speicherung.
Antragsberechtigte: Kommune, Kommunale Unternehmen, Sonstige, Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:

Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Fördergebende Institution: Bund
Förderart: Zuschuss
Antragsverfahren: zweistufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: