Förderrichtlinie für klimabezogene Maßnahmen der Auenrenaturierung an Fließgewässern
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:
Ziel des Förderprogramms ist es, Gewässer und ihre Auen wieder als funktionale Einheit zu entwickeln und dadurch natürliche Wasser- und Stoffkreisläufe zu stärken. Denn intakte Auen leisten einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung und erhöhen die Resilienz gegenüber Extremwetterereignissen.
Förderfähige Maßnahmen sind u.a. folgende:
- Entwicklung gewässer- und auentypischer Lebensräume,
- Anlage, Reaktivierung und Renaturierung von u.a. Altarmen und Auengewässern,
- Wiederherstellung naturnaher Abfluss- und Bodenwasserverhältnisse der Auen,
- Entwicklung standortgerechter Nutzungen zur Steigerung der Kohlenstofffixierung- und -speicherung.
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen,
Sonstige,
Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:
Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Fördergebende Institution:
Bund
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
zweistufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: