Förderrichtlinie Besondere Initiativen (RL BesIn/2021) in Sachsen
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:
Ziel ist die Förderung von Projekten mit besonderer Bedeutung in der Land- und Forstwirtschaft, der Aquakultur und Fischerei, im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie im Bereich Energie.
Gefördert werden Projekte als besondere Initiativen, wenn sie in umfassendem fachlichem Bezug folgende Bereiche addressieren:
- Nachhaltige Sicherung der natürlichen, biologischen Vielfalt und Verbesserung der Gewässerqualität
- Gartenbau, pflanzliche Produktion
- Ökolandbau
- Integrierte, naturnahe und nachhaltige Waldwirtschaft
- Klimaschutz.
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen,
Sonstige,
Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: