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Förderleitlinie der Stiftung Naturschutzfonds in Baden-Württemberg

Fördergegenstand: Investive Maßnahmen Bildung und Information Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:

Im Zuwendungsbereich Allgemeiner Haushalt werden Projekte gefördert, die die biologische Vielfalt stärken und zur Nachahmung anregen, insbesondere in den Bereichen:

  • Arten- und Biotopschutz
  • Prozessschutz
  • Biotopvernetzung und Biotopverbund
  • Umsetzungsorientierte Strategien zur Anpassung an den Klimawandel
  • Siedlungsökologie
  • Anwendungsorientierte Forschung
  • Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben
  • Umsetzungsorientierte naturschutzfachliche Konzeptionen
  • Naturschutzorientierte Regionalentwicklung
  • Natur- und Umweltbildung/Bildung für nachhaltige Entwicklung

Im Zuwendungsbereich Ersatzzahlungen werden Mittel eingesetzt, die der Stiftung als Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft zufließen. Diese Mittel sind im vom Eingriffsvorhaben betroffenen Naturraum zweckgebunden für praktische Naturschutzmaßnahmen einzusetzen; darunter fallen insbesondere:

  • Artenschutzmaßnahmen
  • Biotopneuanlage, -entwicklung und -aufwertung
  • Biotopvernetzung und Biotopverbund
  • Schaffung von natürlichen Retentionsflächen
  • Wiederherstellung und Verbesserung der Bodenfunktionen
  • Verbesserung der Grundwasserqualität
  • Erstpflegemaßnahmen
  • Aufwertung des Landschaftsbildes
Antragsberechtigte: Kommune, Sonstige, Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:

Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg

Fördergebende Institution: Sonstige
Förderart: Zuschuss
Antragsverfahren: einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: