Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben (E+E-Vorhaben) im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Bildung und Information
Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:
Ziel der Förderung ist die Erprobung und Weiterentwicklung von innovativen Konzepten und Maßnahmen des Naturschutzes in der Praxis. Projekte, die Schutz- und Nutzaspekte der biologischen Vielfalt berücksichtigen, sind von besonderer Bedeutung.
Gefördert werden Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben (E+E) für den Naturschutz mit folgenden für die Klimaanpassung relevanten Förderschwerpunkte:
- Naturschutzgerechte Regionalentwicklung anstoßen
- Ökologische Stadterneuerung stärken
- Dem Klimawandel begegnen
- Gesellschaftliche Akzeptanz für den Naturschutz steigern
- Biotope schützen und Artenvielfalt bewahren
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen,
Sonstige,
Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Fördergebende Institution:
Bund
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
zweistufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: