Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) in Baden-Württemberg
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:
Ziel der Förderung ist die nachhaltige und strukturelle Verbesserung in Gemeinden vor allem des Ländlichen Raumes. Im Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen können spezielle Maßnahmen im Spektrum der Wohnumfeldmaßnahmen, die zur Klimaresilienz der Gemeinden beitragen, als Modellprojekt gefördert werden.
Gefördert werden prioritär Projekte der kommunalen Wohnumfeldmaßnahmen mit unter anderem folgenden Vorhaben:
- Begrünung
- Schaffung von innerörtlichen Freiflächen
- Dach- und Fassadenbegrünung
- Entsiegelung
- Schaffung von kommunalen Wasserspeicherkapazitäten
- Schwammdörfer
Antragsberechtigte:
Kommune
Projektträger:
Jeweils zuständige Regierungspräsidien
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: