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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) in Baden-Württemberg

Fördergegenstand: Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:

Ziel der Förderung ist die nachhaltige und strukturelle Verbesserung in Gemeinden vor allem des Ländlichen Raumes. Im Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen können spezielle Maßnahmen im Spektrum der Wohnumfeldmaßnahmen, die zur Klimaresilienz der Gemeinden beitragen, als Modellprojekt gefördert werden.

Gefördert werden prioritär Projekte der kommunalen Wohnumfeldmaßnahmen mit unter anderem folgenden Vorhaben:

  • Begrünung
  • Schaffung von innerörtlichen Freiflächen
  • Dach- und Fassadenbegrünung
  • Entsiegelung
  • Schaffung von kommunalen Wasserspeicherkapazitäten
  • Schwammdörfer
Antragsberechtigte: Kommune
Projektträger:

Jeweils zuständige Regierungspräsidien

Fördergebende Institution: Länder
Förderart: Zuschuss
Antragsverfahren: einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: