EFRE Grüne Infrastruktur NRW (2021-2027) in Nordrhein-Westfalen
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Bildung und Information
Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:
Zuwendungsfähig sind u.a. folgende Vorhaben:
- zur Sicherung, Wiederherstellung, Schaffung, Entwicklung und Vernetzung von Elementen der grünen Infrastruktur (u. a. Entsiegelung, Niederschlagrückhalt, Urbanes Gärtnern)
- sowie Vorhaben zur Erstellung oder Aktualisierung entsprechender konzeptioneller bzw. planerischer Grundlagen.
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen,
Sonstige,
Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: