Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:
Das Programm unterstützt bundesweit Städte und Gemeinden beim Erhalt ihrer sozialen Infrastruktur. Daher werden folgende investive (Bau-)Maßnahmen gefördert:
- Sanierung von fördergegenständlichen Einrichtung
- Ausnahme: Ersatzneubauten
- Schwerpunkt: Schwimmhallen und Sportstätten
- Förderung nur im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes
Antragsberechtigte:
Kommune
Projektträger:
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Fördergebende Institution:
Bund
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
zweistufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: