Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:
Ziel der Förderung ist die Steigerung der Energieeffizienz und die Verwendung erneuerbarer Energien zur Einsparung von Treibhausgasen im Gebäudebereich.
Die BEG teilt sich in die Teilprogramme für Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM). Letzteres ist für die Klimaanpassung besonders relevant, da hier an Wohn- und Nichtwohngebäuden folgende Maßnahmen gefördert werden:
- Dach- und Fassadenbegrünung
- Sommerlicher Wärmeschutz
- Fensterläden, Rollläden
- Jalousien, Raffstores
- Markisen
- Maßnahmen zum Schutz vor Wetter- bzw. Klimaextremen
- Sturm-, Hagel-, schlagregenschutz
- Bauelemente an Fenstern und Türen zum Schutz vor Überschwemmungen
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen,
Sonstige,
Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:
Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Fördergebende Institution:
Bund
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: