Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE II)
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:
Ziel der Fördeung ist die Umsetzung von Maßnahmen für ein energieeffizientes, klimafreundliches, grünes, gesundes und mobiles Berlin. Förderschwerpunkt 4 dient der Anpassung an den Klimawandel mit dem Ziel einer hitzeangepassten und wassersensiblen Stadtentwicklung, insbesondere durch die Schaffung klimatischer Entlastungsräume und einem Oberflächenumbau nach dem Schwammstadt-Prinzip. Die grüne Infrastruktur kann auch im Rahmen von Förderschwerpunkt 5 zum Schutz und Erhalt der städtischen Natur und der Verringerung von Umweltverschmutzung gefördert werden.
Gefördert werden daher unter anderem folgende Maßanhmen:
- Nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung
- Entsiegelung und Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von Böden und Vegetation
- Anwendung naturbasierter Lösungen zur Gestaltung öffentlicher (Straßen-) Räume (resilientes Stadtgrün, Verschattung)
- Waldumbau zum Schutz vor Trockenheit und Schädlingsbefall
- Schutz und Renaturierung von Mooren
- Schaffung innerstädtischer Ruhe- und Erholungsräume, Gestaltung von Grünflächen
- Beseitigung von Altlasten
Antragsberechtigte:
Kommune,
Kommunale Unternehmen,
Sonstige,
Soziale Einrichtungen und Verbände
Projektträger:
B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
zweistufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: