Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen in Nordrhein-Westfalen
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Fördermaßnahmen:
Ziel ist die Förderung der Anpflanzungen neuer und die Ergänzung bestehender Alleen in Nordrhein-Westfalen.
Gefördert werden unter anderem folgende Maßnahmen:
- Neuanlage von Baumalleen in der freien Landschaft
- Ergänzungspflanzung und Wiederherstellung von Baumalleen innerstädtisch und in der freien Landschaft
- Baumalleen, die als Planung in rechtskräftigen Landschaftsplänen festgesetzt sind
- Anschließende dreijährige Herstellungspflege
- Grunderwerb
Antragsberechtigte:
Kommune,
Sonstige
Projektträger:
Zuständige Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalen
Fördergebende Institution:
Länder
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
einstufig
Website des Förderprogramms:
Link zur Richtlinie: