Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel
Fördergegenstand:
Investive Maßnahmen
Strategische Maßnahmen und Personal
Fördermaßnahmen:
Förderfähig sind
- vegetabile und bauliche Investitionen sowie
- investitionsvorbereitende, begleitende und konzeptionelle Maßnahmen in urbanen Grün- und Freiräumen, die diese in ihrer Vitalität und Funktionsvielfalt erhalten und weiterentwickeln
Die förderfähigen Erhaltungs- und Entwicklungsvorhaben können u. a. Hitze- und Überflutungsvorsorge, Resilienz und Bestandserhalt von Grünanlagen angesichts von zunehmender Extremwetterlagen sowie multifunktionale Gestaltung beinhalten.
Die Investitionen sollen einen Beitrag zur CO2-Minderung und/oder zur Verbesserung des Klimas in urbanen Räumen leisten. Die öffentliche Zugänglichkeit ist dabei eine wesentliche Voraussetzung.
Antragsberechtigte:
Kommune
Projektträger:
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Fördergebende Institution:
Bund
Förderart:
Zuschuss
Antragsverfahren:
zweistufig
Website des Förderprogramms: